Hinweis
zum Batteriegesetz
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die
Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes
(BattG) auf Folgendes hinweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als
Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus
verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen
Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur
kostenfreien Entsorgung zurückgeben.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt
und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie
wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchkreuzten Mülltonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes
gekennzeichnet.
Hierbei
stehen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.
Den
vollständigen Gesetztestext des BattG finden Sie auf der Website des
Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH
www.gesetze-im-internet.de.